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Bestattungsart

Zuerst ist zu entscheiden, auf welche Art die Bestattung stattfinden soll. Zur Wahl stehen Erdbestattung und Feuerbestattung.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einer Grabstelle auf einem Friedhof beerdigt. Es gibt 180 Friedhöfe allein in Berlin. Allerdings gibt es nicht auf allen Friedhöfen auch Stellen für Erdbestattungen. Einige Friedhöfe sind reine Urnenfriedhöfe, auf anderen werden keine Bestattungen mehr durchgeführt. Zu unterscheiden ist zwischen städtische oder kommunalen und konfessionellen Friedhöfen. Auf den Friedhöfen gibt es sogenannte Reihenstellen und Wahlstellen. Die gesetzlich Ruhefrist beträgt in Berlin 20 Jahre. Für diese Zeit wird das "Nutzungsrecht" an der Stelle erworben.

Gruft für Erdbestattungen

Gruft-Erdbestattung1 Gruft-Erdbestattung2Gruft-Reihenstellen

Reihenstellen

Bei einer Reihenstelle wird das aktuelle Grabfeld von der Friedhofsverwaltung festgelegt und die Stellen werden "der Reihe nach" vergeben. Die Hinterbliebenen haben also keinen Einfluss auf die Lage des Grabes. Die Gestaltung der Gräber eines Feldes ist meist einheitlich, als Flachstelle oder mit Anlage eines Efeuhügels. Auf diesen Stellen kann ein Denkstein gesetzt werden und die Stelle kann bepflanzt werden. Die Bepflanzung und Pflege obliegt den Hinterbliebenen.

Viele Friedhöfe sind dazu übergegangen Reihenstellen anzubieten, die ganz oder Teilweise vom Friedhof gepflegt werden. Zum Beispiel anonym, als reine Rasenfläche, als Rasenfläche mit einem einheitlichen Denkstein oder als Rasenfläche mit einer Pflanzfläche, auf der ein kleiner Stein gesetzt werden kann.

Beispiele Reihenstellen

Reihenstelle_anonymRasenstelle-DenksteinEfeustelleRasens-Reihenstelle1Rasen-Reihenstelle2

Wahlstellen

Bei einer Wahlstelle haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit aus den freien Stellen auf dem Friedhof eine Stelle für die Beerdigung auszuwählen. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Stelle erhalten werden und es kann auch wieder eine Beerdigung auf der Stelle stattfinden. Außerdem kann auch während der Ruhefrist mindestens eine Urne auf der Stelle beigesetzt werden.

Es ist auch möglich eine Doppel- oder Mehrfachstelle für eine Bestattung erworben werden. Auch die Reservierung von Stellen für späterer Beerdigungen sind meist möglich.

Je nach Friedhof, Art der Stelle, Lage, Größe und Grabanlage unterscheiden sich die Preise für die Grabstellen. Bei einer Reihenstelle liegt der Preis zwischen 550,00 € und 1.560,00 €. Auf städtischen Friedhöfen kostet eine Wahlstelle 580,00 € für die Einzelstelle. Dazu kommen die Gebühren für die Beerdigung, Gruft, Feierhalle, Träger etc. von ca. 700,00 €. Auf konfessionellen Friedhöfen gibt es unterschiedliche Preise für die Bestattung in einer Wahlstellen, nach Größe Lage etc.

Beispiele Wahlstellen

WahlstelleDoppelstelleWahlstelle-kirchlichhWahlstelle-kirchlichFamilienstelle

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung, wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Krematorium verbrannt, (Einäscherung). Die sogenannte "Asche" des Verstorbenen kommt in eine Urne, die dann auf einem Friedhof beigesetzt wird. Wie bei der Erdbestattung gibt es Gemeinschaftsgräber, Reihenstellen und Wahlstellen. Außerdem können Urnen auch in Wandfächern oder Nischen in Urnenwänden oder Kolumbarien beigesetzt werden. In Deutschland besteht auch für Urnen ein "Friedhofszwang. " Beisetzungen in der Natur sind hier nur in Friedwäldern, Ruheforsten und als Seebestattung zulässig.

Diese Beisetzungsmöglichkeiten und Alternativen im Ausland, die in Deutschland nicht zulässig sind, finden Sie unter Naturbestattungen.

Urnen-Gemeinschaftsgrab (anonym)

In Gemeinschaftsgräbern werden die Urnen der Reihe nach, auf städtischen Friedhöfen meist unter einer Rasenfläche beigesetzt. Eine Kenntlichmachung des einzelnen Urnenplatzes ist nicht möglich, allerdings gibt es auf einigen Friedhöfen zentrale Stellen, wo kleine Tafeln mit Namen und Geburts- und Sterbedaten des Beigesetzten angebracht werden können.

Auch das Ausschütten der Urne in "Aschen-Gemeinschaftsgräber" wird auf einigen Friedhöfen angeboten.

Auf kirchlichen Friedhöfen werden fast ausschließlich Gemeinschaftsgrabstellen angeboten, bei denen in irgendeiner Form der Name des Verstorbenen, sowie die Daten an der Stelle angebracht sind. Die Gestaltung ist dabei sehr unterschiedlich. 

Beispiele Gemeinschaftsgrabstellen

Gruft-GemeinscaftsgrabGemeinschaftgrab1Gemeinschaftsggrab2Gemeinschafttgrab-Wilmersdorf1Gemeinschaftsgrab-Wilmersdorf2  städtisch

LuisengemeinschaftLuther-Lankwutz GemeinschaftsgrabAlt-Schoeneberg-GemeinschaftsgrabZwoelf-AAposte-GemeinschaftgrabKirchenkreis-Wilmersdorf  kirchlich

Der Kirchenkreis Wilmersdorf hat auf dem städtischen Friedhof Wilmersdorf eine eigene Gemeinschaftsgrabstätte für die Bestattung von Gemeindemitglieder eingerichtet. Auch hier wird eine Namenstafel zum Gedenken angebracht.

Die Berliner Friedhofsgärtner bieten aktuell auf mehreren Friedhöfen, über die Friedhof Treuhand Berlin, Ruhegemeinschafsstellen für 20 - 40 Urnen an. Die Stelle wird von der Friedhofsgärtnerei im Wechsel der Jahreszeiten gestaltet und gepflegt. Auf einem Denkstein oder einer Stele wird der Name des Verstorbenen  angebracht.

Urnen-Reihenstellen

In einer Reihenstelle (ca. 50 x 62 cm) wird eine Urne beigesetzt. Weitere Beisetzungen und die Verlängerung der Stelle nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Auch diese Stellen werden im aktuellen Grabfeld der Reihe nach vergeben und die Hinterbliebenen haben keinen Einfluss auf die Lage der Stelle. Die Stellen können bepflanzt werden und es kann auch ein Denkstein gesetzt werden. Die Stelle muss gepflegt werden.

UrnenreiheUrenenreihe2Urnenreihe2Urnenreihe3Urnenreihe4

Urnen-Wahlstellen

In einer Wahlstelle (100 x 100 cm) können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Wahlstelle kann nach 20 Jahren verlängert werden, auch wenn keine Urne beigesetzt wird.  Es kann ein Denkstein gesetzt werden, die Stelle kann bepflanzt werden, muss aber gepflegt werden.

Auf einigen kirchlichen Friedhöfen gibt es Sonderstellen (Größe 70 x 70 cm). Dort können zwei Urnen pro Stelle beigesetzt werden.

Auch bei der Urne beträgt die Ruhefrist 20 Jahre. Für diese Zeit muss das Nutzungsrecht an der Stelle erworben werden.

Urnenwahlsttelle1Urnen-Wahlstelle2Urnen-Wahlstelle3Urenen-Wahlstelle4Urnenwahlstelle-5

Je nach Friedhof betragen die Preise für die Stellen: Gemeinschaftsgrab ab 400,00 bis 600,00 €, für eine Reihenstelle 300,00 € bis 600,00 € und für die Wahlstelle 600,00 bis 800,00 €. Dazu kommen die Gebühren für die Einäscherung von aktuelle ca. 250,00 € und für die Beisetzung der Urne von ca. 100,00 €. Für die Nutzung einer Feierhalle entstehen weitere Kosten.

Kolumbarien und Urnenwände

Eine weitere Beisetzungsmöglichkeit besteht in einem Kolumbarium oder einer Urnenwand. Dort wird die Urne in einem Wandfach hinter einer Wandplatte oder in einer Nische in einer Stein- oder Marmorurne beigesetzt. Die Preise für eine solche Stelle liegen bei 1.250,00 € zuzüglich Wandplatte oder Steinurne und Beschriftung.

Urnenwand-Zwölf-AposteUrnenwand-Schöneberg-EythstraßeUrnenwand-WilmersdorfUrnenwand-Schöneberg-StubenrauchstraßeUrnenwand-Alt-Schöneberg

Grabstein und Bepflanzung

Es besteht keine Verpflichtung, einen Grabstein aufzustellen. Entscheidet man sich jedoch dafür, so sollte man schon bei der Auswahl der Grabstelle darauf achten, dass die Friedhöfe für die Gestaltung von Grabfeldern Vorschriften erlassen haben. In der Regel beziehen sich diese Vorschriften sowohl auf den Grabstein und die Einfassung, als auch auf die Grabbepflanzung.

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