100 Jahre
Bestattungen Schuster Berlin
10715 Berlin Wilmersdorf, Berliner Str. 22
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Zuerst ist zu entscheiden, auf welche Art die Bestattung stattfinden soll. Zur Wahl stehen Erdbestattung und Feuerbestattung.
Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einer Grabstelle auf einem Friedhof beerdigt. Es gibt 180 Friedhöfe allein in Berlin. Allerdings gibt es nicht auf allen Friedhöfen auch Stellen für Erdbestattungen. Einige Friedhöfe sind reine Urnenfriedhöfe, auf anderen werden keine Bestattungen mehr durchgeführt. Zu unterscheiden ist zwischen städtische oder kommunalen und konfessionellen Friedhöfen. Auf den Friedhöfen gibt es sogenannte Reihenstellen und Wahlstellen. Die gesetzlich Ruhefrist beträgt in Berlin 20 Jahre. Für diese Zeit wird das "Nutzungsrecht" an der Stelle erworben.


Bei einer Reihenstelle wird das aktuelle Grabfeld von der Friedhofsverwaltung
festgelegt und die Stellen werden "der Reihe nach" vergeben. Die
Hinterbliebenen haben also keinen Einfluss auf die Lage des Grabes. Die
Gestaltung der Gräber eines Feldes ist meist einheitlich, als Flachstelle
oder mit Anlage eines Efeuhügels. Auf diesen Stellen kann ein Denkstein
gesetzt werden und die Stelle kann bepflanzt werden. Die Bepflanzung und
Pflege obliegt den Hinterbliebenen.
Viele Friedhöfe sind dazu übergegangen Reihenstellen anzubieten, die ganz
oder Teilweise vom Friedhof gepflegt werden. Zum Beispiel anonym, als reine
Rasenfläche, als Rasenfläche mit einem einheitlichen Denkstein oder als
Rasenfläche mit einer Pflanzfläche, auf der ein kleiner Stein gesetzt
werden kann.
Bei einer Wahlstelle haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit aus den
freien Stellen auf dem Friedhof eine Stelle für die Beerdigung auszuwählen.
Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Stelle erhalten werden und es kann auch
wieder eine Beerdigung auf der Stelle stattfinden. Außerdem kann auch
während der Ruhefrist mindestens eine Urne auf der Stelle beigesetzt werden.
Es ist auch möglich eine Doppel- oder Mehrfachstelle für eine Bestattung erworben werden. Auch
die Reservierung von Stellen für späterer Beerdigungen sind meist möglich.
Je nach Friedhof, Art der Stelle, Lage, Größe und
Grabanlage unterscheiden sich die Preise für die Grabstellen. Bei einer
Reihenstelle liegt der Preis zwischen 550,00 € und 1.560,00 €. Auf
städtischen Friedhöfen kostet eine Wahlstelle 580,00 € für die Einzelstelle.
Dazu kommen die Gebühren für die Beerdigung, Gruft, Feierhalle, Träger etc.
von ca. 700,00 €. Auf konfessionellen Friedhöfen gibt es unterschiedliche
Preise für die Bestattung in einer Wahlstellen, nach Größe Lage etc.
Bei einer Feuerbestattung, wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem
Krematorium verbrannt, (Einäscherung). Die sogenannte "Asche" des
Verstorbenen kommt in eine Urne, die dann auf einem Friedhof beigesetzt
wird. Wie bei der Erdbestattung gibt es Gemeinschaftsgräber, Reihenstellen
und Wahlstellen. Außerdem können Urnen auch in Wandfächern oder Nischen in
Urnenwänden oder Kolumbarien beigesetzt werden. In Deutschland besteht auch
für Urnen ein "Friedhofszwang. " Beisetzungen in der Natur sind hier nur in
Friedwäldern, Ruheforsten und als Seebestattung zulässig.
Diese Beisetzungsmöglichkeiten und Alternativen im Ausland, die in
Deutschland nicht zulässig sind, finden Sie unter Naturbestattungen.
In Gemeinschaftsgräbern werden die Urnen der Reihe nach, auf städtischen
Friedhöfen meist unter einer Rasenfläche beigesetzt. Eine Kenntlichmachung
des einzelnen Urnenplatzes ist nicht möglich, allerdings gibt es auf einigen
Friedhöfen zentrale Stellen, wo kleine Tafeln mit Namen und Geburts- und
Sterbedaten des Beigesetzten angebracht werden können.
Auch das Ausschütten der Urne in "Aschen-Gemeinschaftsgräber" wird auf
einigen Friedhöfen angeboten.
Auf kirchlichen Friedhöfen werden fast ausschließlich
Gemeinschaftsgrabstellen angeboten, bei denen in irgendeiner Form der Name
des Verstorbenen, sowie die Daten an der Stelle angebracht sind. Die
Gestaltung ist dabei sehr unterschiedlich.
Der Kirchenkreis Wilmersdorf hat auf dem städtischen Friedhof
Wilmersdorf eine eigene Gemeinschaftsgrabstätte für die Bestattung von Gemeindemitglieder
eingerichtet. Auch hier wird eine Namenstafel zum Gedenken angebracht.
Die Berliner Friedhofsgärtner bieten aktuell auf mehreren Friedhöfen, über die
Friedhof Treuhand Berlin,
Ruhegemeinschafsstellen für 20 - 40 Urnen an. Die Stelle wird von der
Friedhofsgärtnerei im Wechsel der Jahreszeiten gestaltet und gepflegt. Auf
einem Denkstein oder einer Stele wird der Name des Verstorbenen
angebracht.
In einer Reihenstelle (ca. 50 x 62 cm) wird eine Urne beigesetzt. Weitere Beisetzungen und die Verlängerung der Stelle nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Auch diese Stellen werden im aktuellen Grabfeld der Reihe nach vergeben und die Hinterbliebenen haben keinen Einfluss auf die Lage der Stelle. Die Stellen können bepflanzt werden und es kann auch ein Denkstein gesetzt werden. Die Stelle muss gepflegt werden.
In einer Wahlstelle (100 x 100 cm)
können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Wahlstelle kann nach 20
Jahren verlängert werden, auch wenn keine Urne beigesetzt wird. Es kann ein
Denkstein gesetzt werden, die Stelle kann bepflanzt werden, muss aber
gepflegt werden.
Auf einigen kirchlichen Friedhöfen gibt es
Sonderstellen (Größe 70 x 70 cm). Dort können zwei Urnen pro
Stelle beigesetzt werden.
Auch bei der Urne beträgt die Ruhefrist 20 Jahre. Für diese Zeit muss das
Nutzungsrecht an der Stelle erworben werden.
Je nach Friedhof betragen die Preise für die Stellen: Gemeinschaftsgrab ab 400,00 bis 600,00 €, für eine Reihenstelle 300,00 € bis 600,00 € und für die Wahlstelle 600,00 bis 800,00 €. Dazu kommen die Gebühren für die Einäscherung von aktuelle ca. 250,00 € und für die Beisetzung der Urne von ca. 100,00 €. Für die Nutzung einer Feierhalle entstehen weitere Kosten.
Eine weitere Beisetzungsmöglichkeit besteht in einem Kolumbarium oder einer Urnenwand. Dort wird die Urne in einem Wandfach hinter einer Wandplatte oder in einer Nische in einer Stein- oder Marmorurne beigesetzt. Die Preise für eine solche Stelle liegen bei 1.250,00 € zuzüglich Wandplatte oder Steinurne und Beschriftung.
Es besteht keine Verpflichtung, einen Grabstein aufzustellen. Entscheidet man sich jedoch dafür, so sollte man schon bei der Auswahl der Grabstelle darauf achten, dass die Friedhöfe für die Gestaltung von Grabfeldern Vorschriften erlassen haben. In der Regel beziehen sich diese Vorschriften sowohl auf den Grabstein und die Einfassung, als auch auf die Grabbepflanzung.