| Seit 1904 |
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| Bestattungen Schuster Berlin | ||
| 10715 Berlin Wilmersdorf, Berliner Str. 22 | ||
| Telefon 030 / 82 00 92 - 0 |
Bei einer Feuerbestattung, wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem
Krematorium verbrannt, (Einäscherung). Die sogenannte "Asche" des
Verstorbenen kommt in eine Urne, die dann auf einem Friedhof beigesetzt
wird. Wie bei der Erdbestattung gibt es Gemeinschaftsgräber, Reihenstellen
und Wahlstellen. Außerdem können Urnen auch in Wandfächern oder Nischen in
Urnenwänden oder Kolumbarien beigesetzt werden. In Deutschland besteht auch
für Urnen ein "Friedhofszwang." Beisetzungen in der Natur sind hier nur in
Friedwäldern, Ruheforsten u.ä. und als Seebestattung zulässig.
Alternative Natur-Beisetzungsmöglichkeiten im Ausland, die in
Deutschland nicht zulässig sind, finden Sie unter
Naturbestattungen.
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In Gemeinschaftsgräbern werden die Urnen der Reihe nach, auf städtischen
Friedhöfen meist unter einer Rasenfläche beigesetzt. Eine Kenntlichmachung
des einzelnen Urnenplatzes ist meistens nicht möglich, allerdings gibt es auf einigen
Friedhöfen zentrale Stellen, wo kleine Tafeln mit Namen und Geburts- und
Sterbedaten des Beigesetzten angebracht werden können.
Auch das Ausschütten der Urne in "Aschen-Gemeinschaftsgräber" wird auf
einigen Friedhöfen angeboten.
Auf kirchlichen Friedhöfen werden fast ausschließlich
Gemeinschaftsgrabstellen angeboten, bei denen in irgendeiner Form der Name
des Verstorbenen, sowie die Daten an der Stelle angebracht sind. Die
Gestaltung ist dabei sehr unterschiedlich.
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Der Kirchenkreis Wilmersdorf hat auf dem städtischen Friedhof
Wilmersdorf eine eigene Gemeinschaftsgrabstätte für die Bestattung von Gemeindemitglieder
eingerichtet. Auch hier wird eine Namenstafel zum Gedenken angebracht.
Die Berliner Friedhofsgärtner bieten aktuell auf mehreren Friedhöfen, über die
Friedhof Treuhand Berlin,
Ruhegemeinschafsstellen für 20 - 40 Urnen an. Die Stelle wird von der
Friedhofsgärtnerei im Wechsel der Jahreszeiten gestaltet und gepflegt. Auf
einem Denkstein oder einer Stele wird der Name des Verstorbenen
angebracht.
In einer Reihenstelle (ca. 50 x 62 cm) wird eine Urne beigesetzt. Weitere Beisetzungen und die Verlängerung der Stelle nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Auch diese Stellen werden im aktuellen Grabfeld der Reihe nach vergeben und die Hinterbliebenen haben keinen Einfluss auf die Lage der Stelle. Die Stellen können bepflanzt werden und es kann auch ein Denkstein gesetzt werden. Die Stelle muss gepflegt werden.
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In einer Wahlstelle (100 x 100 cm)
können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Wahlstelle kann nach 20
Jahren verlängert werden, auch wenn keine Urne beigesetzt wird. Es kann ein
Denkstein gesetzt werden, die Stelle kann bepflanzt werden, muss aber
gepflegt werden.
Auf einigen kirchlichen Friedhöfen gibt es
Sonderstellen (Größe 70 x 70 cm). Dort können zwei Urnen pro
Stelle beigesetzt werden.
Auch bei der Urne beträgt die Ruhefrist 20 Jahre. Für diese Zeit muss das
Nutzungsrecht an der Stelle erworben werden.
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Je nach Friedhof betragen die Preise für die Stellen: Gemeinschaftsgrab ab 400,00 bis 600,00 €, für eine Reihenstelle 300,00 € bis 600,00 € und für die Wahlstelle 600,00 bis 800,00 €. Dazu kommen die Gebühren für die Einäscherung von aktuelle ca. 250,00 € und für die Beisetzung der Urne von ca. 100,00 €. Für die Nutzung einer Feierhalle entstehen weitere Kosten.
Eine weitere Beisetzungsmöglichkeit besteht in einem Kolumbarium oder einer Urnenwand. Dort wird die Urne in einem Wandfach hinter einer Wandplatte oder in einer Nische in einer Stein- oder Marmorurne beigesetzt. Die Preise für eine solche Stelle liegen bei 1.250,00 € zuzüglich Wandplatte oder Steinurne und Beschriftung.
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Es besteht keine Verpflichtung, einen Grabstein aufzustellen. Entscheidet man sich jedoch dafür, so sollte man schon bei der Auswahl der Grabstelle darauf achten, dass die Friedhöfe für die Gestaltung von Grabfeldern Vorschriften erlassen haben. In der Regel beziehen sich diese Vorschriften sowohl auf den Grabstein und die Einfassung, als auch auf die Grabbepflanzung.
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