Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einer Grabstelle auf einem Friedhof beerdigt. Es gibt ca.
180 Friedhöfe in Berlin, auf denen Bestattungen stattfinden können, allerdings gibt es nicht auf allen Friedhöfen auch Stellen für
Erdbestattungen. Einige Friedhöfe sind reine Urnenfriedhöfe.
Zu unterscheiden ist zwischen städtischen oder kommunalen und konfessionellen Friedhöfen. Die städtischen Friedhöfe in Berlin
werden vom jeweiligen Bezirk verwaltet. Die Friedhöfe der evangelischen Kirchengemeinden haben zum großen Teil gemeinsame
Verwaltungen für mehrere Friedhöfe, nur wenige Büros direkt auf den Friedhöfen sind noch besetzt. Bei den katholischen Friedhöfen
ist dies ähnlich.
Informationen zu den Friedhöfen, der Lage und den Verwaltungen finden sie auf der Seite
Friedhöfe - Berlin.
Die Zeit, für die ein Sarg in der Erde liegen soll, die sogenannte Ruhefrist,
beträgt in Berlin 20 Jahre. Da die Bestattungsgesetze
Ländergesetze sind, kann dies in anderen Bundesländern abweichen.
Für die Zeit der Ruhefrist muss das Grab bei einer Beerdigung erworben und bezahlt werden. Dazu
kommen noch die Kosten für die
Beerdigung und ggf. die Nutzung der Feiereinrichtungen. Dies ist einmalig zu bezahlen, einige Friedhöfe verlangen, das dies vor
einer Beerdigung zu zahlen ist.
Weitere Gebühren fallen nicht an. Allerdings kommen je nach Grabart und Gestaltung evtl. noch Kosten eines Steinmetzes für
Grabstein und Umrandung und für die Pflege der Grabstätte hinzu. Es gibt auch für Beerdigungen Grabstätten, bei denen ein
Denkstein und/oder die 20 jährige Grabpflege mit im Preis enthalten ist, dies muss dann gemeinsam mit den
Grabgebühren bezahlt werden.
Die einfachste Grabart ist die Reihenstelle. Diese Stellen werden auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld der
Reihe nach vergeben. Die Ruhefrist endet nach 20 Jahren und kann nicht verlängert werden. Auch weitere Bestattungen sind auf
dieser Stelle nicht möglich. Nach Ablauf aller Stellen eines solchen Grabfeldes, wird dies meist eingeebnet und neue Gräber angelegt.
Die Stellen sind ca. 2,50 Meter lang und 1,25 Meter breit. Je nach Friedhofsordnung kann
es für die Bepflanzung der Stelle Vorschriften
geben. Für Grabsteine und Einfassungen der Stelle gibt es ebenfalls Vorschriften über Material, Größe und Gestaltung. Dafür ist ein
Antrag zu stellen, was in der Regel der beauftragte Steinmetz für Sie macht.
Auch aufwendig gestaltete Reihengrabstellen werden angeboten. Dazu zählen Reihengräber, die einheitlich mit Hecken und Denksteinen gestaltet werden, Ruhegemeinschaftstellen, die von der Friedhofstreuhand angelegt und gepflegt werden, sowie Memoriamgärten mit aufwendiger Grabbepflanzung und ganz individuell.
Der Grundpreis für eine Reihenstelle liegt je nach Friedhof zwischen 200,00 € und 500,00 €. Dazu kommen Kosten für die Beerdigung und ggf. die Nutzung der Feiereinrichtung und die Erstanlage der Stelle, so dass ab ca. 1.000,00 € für eine Beerdigung auf einer Reihenstelle zu bezahlen sind. Hinzu kommen dann weitere Kosten für die jeweilige Gestaltung der Grabstätte, entweder nach eigenem Auftrag an Steinmetz und Gärtner oder für eine einheitliche Gestaltung der Stelle durch den Friedhof oder die Friedhofstreuhand. Diese Kosten sind sehr unterschiedlich.
Es gibt Reihenstellen, die vom Friedhof einheitlich mit Rasen angelegt werden. Dies kann mit einer kleinen individuellen Pflanzstelle ca. 100 x 100 cm am Kopf erfolgen. Oder auch nur mit einer kleinen, in den Rasen eigelassenen Grabplatte mit Namen und Daten. Es gibt auch Rasenstellen, bei denen keine Kenntlichmachung der einzelnen Stelle erfolgt, wobei es dort oftmals an zentralen Stellen Grabplatten oder Stelen gibt, bei denen die Namen der dort Beerdigten angegeben sind. Auf städtischen Friedhöfen gibt es auch anonyme Stellen für Beerdigungen.
Bei einer Wahlstelle haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit,
aus den freien Stellen auf dem Friedhof eine Stelle für die Beerdigung
auszuwählen. Man kann auch eine Doppel- oder Mehrfachstelle für eine Bestattung erwerben. Und auch eine Reservierung von
Stellen für spätere Beerdigungen ist oft möglich.
Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Stelle erhalten werden (Verlängerung) und es kann auch wieder eine Beerdigung auf der Stelle
stattfinden. Außerdem kann auch während der Ruhefrist mindestens eine Urne auf der Stelle beigesetzt werden.
Wahlstellen sind ebenfalls mindestens 2,50m x 1,2 m groß. Die Anlage der Stelle, Gestaltung und Bepflanzung einer Wahlstelle muss in der Regel selbst in Auftrag gegeben werden, bzw. selbst vorgenommen werden. Für die Gestaltung gibt es Vorschriften. Aktuell gibt es nur wenige Friedhöfe, die eine einheitliche Grabanlage für Wahlstellen anbieten, bei denen die Grabpflege vom Friedhof übernommen wird.
Auf städtischen Friedhöfen kostet eine Wahlstelle im Grundpreis 520,00 € dazu kommen Kosten für die Beerdigung, so dass auch hier
Kosten von ca. 1.000,00 € anfallen.
Auf konfessionellen Friedhöfen gibt es unterschiedliche Preise für Wahlstellen. Dies richtet sich nach Art und Lage der Stelle und des
Grabfeldes. Zur Zeit gibt es ebenfalls Stellen ab 500,00 € aber bis zu 2.080,00 € für eine Einzelstelle. Dazu kommen dann jeweils die
Beerdigungskosten von ca. 720,00 €.
Die Friedhofstreuhand Berlin hat auf den Friedhöfen Steglitz Bergstraße, Zehlendorf Onkel-Tom-Straße und dem Friedhof Ruhleben sogenannte Memoriamgärten angelegt. Diese Anlagen sind ganzheitlich gestaltet inkl. Grabstein und Bepflanzung und werden von der Friedhofsgärtnerei gepflegt.
Der Ev. Zwölf-Apostel Freidhof in der Schöneberger Kolonnenstraße bietet eine
ähnliche Anlage für Beerdigungen an.
Ruhegemeinschaftsstellen für Beerdigungen gibt es aktuelle nur in Schöneberg und Mariendorf.
Informationen zu diesen Friedhöfen und Grabanlagen finden Sie auf unserer Seite Friedhöfe in Berlin
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