Jeder Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich / Bezirk der Sterbefall
eingetreten ist.
Das Standesamt stellt die Genehmigung zur Bestattung und die Sterbeurkunden, den Nachweis
des Todes aus. Diese Urkunden
werden für Renten, Pensionen, Versicherungen, Kündigungen, Abmeldungen etc. benötigt.
Die Urkunden werden von uns beim Standesamt beantragt. Wie viele Original-Urkunden benötigt werden, stellen wir im
Beratungsgespräch fest.
Familienstand ledig:
Geburtsurkunde
Familienstand verheiratet:
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch
Familienstand verwitwet:
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch und
Sterbeurkunde des Ehepartners
Familienstand geschieden
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch und
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Diese Urkunden müssen im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Fehlende Urkunden müssen ggf. besorgt werden.
Ausländische Dokumente müssen übersetzt werden.
Mit der Anmeldung beim Standesamt gehen von dort amtliche Meldungen zum Bürgeramt, dem Geburts- und Eheregister, dem Finanzamt,
sowie der Zentralkartei für Testamente.
Das Ausstellen der Urkunden dauert ca. 1 – 3 Wochen, je nach Standesamt.
Im Rahmen unserer Tätigkeit führen wir für Sie die folgenden Abmeldungen durch
und benötigen:
Gesetzliche Krankenkasse - die Chipkarte
Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung - Name
der Versicherung und
Mitgliedsnummer
Gesetzliche Rentenversicherung - Rentennummer/n
Bei Witwen/Witwern Kontonummer für die Vorschusszahlung der Rente.
Wir vermitteln einen Rentenberater für die Beantragung der Hinterbliebenenrente.
Pensionen - Pensionsstelle und Aktenzeichen
Firmenrenten - Firma, Sicherungsverein - Versicherung - Personalnummer
Versorgungsamt LaGeSo - Schwerbehindertenausweis
Amtsgericht - Hinterlegungsschein für ein Testament
Sozialleistungen - Bezirksamt, Sozialamt, Jobcenter - Aktenzeichen
Auf Wunsch können wir für Sie weitere Abmeldungen und Kündigungen vornehmen.
Rundfunk und Fernsehen, Kabelanbieter und Pay-TV
Telefon, Mobilfunk- und Internetanbieter
Zeitungen, Zeitschriften und Lieferabonnements
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Fördermitgliedschaften DRK, Malteserhilfsdienst etc.
Sachversicherungen, Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz etc.
Energieversorger, Gas, Strom
Wir benötigen dazu den Namen des jeweiligen Anbieter – Vertragspartner sowie die dazugehörigen Mitgliedsnummern, Teilnehmernummer,
Versicherungsnummer, Kundennummern etc.
Dieser Service gilt für ein Jahr. In dieser Zeit können Sie auch jederzeit selbst über unser Formalitäten - Portal online Abmeldungen
und Kündigungen vornehmen. Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Portal erhalten Sie von uns.
Auch der digitale Nachlass des Verstorbenen kann bei Bedarf, wenn der Verstorbene Internetnutzer war, ermittelt und sicher
geregelt werden, um weiterlaufende Kosten bei Vertragspartnern zu verhindern und ggf. ermittelte Guthaben zu sichern.
Die professionelle Erledigung der Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie.
Online Wirkungsbereiche
Soziale Netzwerke, Shops, Handelsplattformen, Zahlungsanbieter, Multimedia-Dienste,
Partnerportale, Spiele-Plattformen, Online Lottogesellschaften, u.a.
Mietwohnung
Eine Wohnung kann von dem Hinterbliebenen innerhalb einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 volle Kalendermonate.
Ebenso muss dem Vermieter gegenüber innerhalb von 30 Tagen erklärt werden, wenn die Wohnung vom Erben übernommen werden soll.
Bankkonten
Besteht für den Hinterbliebenen eine Bankvollmacht über den Tod, hinaus kann dieser unter Vorlage einer Original-Sterbeurkunde
über das Konto verfügen. Ein Konto kann 3 Monate als „Nachlasskonto“ weitergeführt werden. Danach muss es aufgelöst werden.
Besteht keine Bankvollmacht, sprechen Sie unter Vorlage der Urkunde mit der Bank, welche Unterlagen ggf. benötigt werden.
Wichtig: Immer abwarten, bis die Sterbeurkunde vorliegt.
Erbschein
Ein Erbschein kann direkt beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) oder bei einem Notar Ihrer Wahl beantragt werden
(Kosten sind einheitlich geregelt).
Dies ist notwendig, wenn es Vermögenswerte gibt, über die man nicht verfügen kann.
Insbesondere bei Haus- und Grundbesitz, Wertpapieren und wenn keine Kontovollmacht vorliegt.