Bestattung Berlin, Bestatter Berlin, Bestattungen Berlin

Bestattungen Berlin         Tel. 030 / 82 00 92 0          10715 Berlin - Wilmersdorf, Berliner Str. 22

Formalitäten- Abmeldungen - Digitaler Nachlass

1. Beurkundung des Sterbefalles

Jeder Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich / Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Das Standesamt stellt die Genehmigung zur Bestattung und die Sterbeurkunden, den Nachweis des Todes aus. Diese Urkunden werden für Renten, Pensionen, Versicherungen, Kündigungen, Abmeldungen etc. benötigt.

Die Urkunden werden von uns beim Standesamt beantragt. Wie viele Original-Urkunden benötigt werden, stellen wir im Beratungsgespräch fest.

Benötigte Unterlagen:

Familienstand ledig:
Geburtsurkunde

Familienstand verheiratet:
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch

Familienstand verwitwet:
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch und
Sterbeurkunde des Ehepartners

Familienstand geschieden
Geburtsurkunde und
Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister, Familienbuch und
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Diese Urkunden müssen im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Fehlende Urkunden müssen ggf. besorgt werden. Ausländische Dokumente müssen übersetzt werden.

Mit der Anmeldung beim Standesamt gehen von dort amtliche Meldungen zum Bürgeramt, dem Geburts- und Eheregister, dem Finanzamt, sowie der Zentralkartei für Testamente.

Das Ausstellen der Urkunden dauert ca. 1 – 3 Wochen, je nach Standesamt.

2. Standardabmeldungen

Im Rahmen unserer Tätigkeit führen wir für Sie die folgenden Abmeldungen durch und benötigen:

Gesetzliche Krankenkasse - die Chipkarte

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung - Name der Versicherung und Mitgliedsnummer

Gesetzliche Rentenversicherung - Rentennummer/n
Bei Witwen/Witwern Kontonummer für die Vorschusszahlung der Rente.
Wir vermitteln einen Rentenberater für die Beantragung der Hinterbliebenenrente.

Pensionen - Pensionsstelle und Aktenzeichen

Firmenrenten - Firma, Sicherungsverein - Versicherung - Personalnummer

Versorgungsamt LaGeSo - Schwerbehindertenausweis

Amtsgericht - Hinterlegungsschein für ein Testament

Sozialleistungen - Bezirksamt, Sozialamt, Jobcenter - Aktenzeichen

3. Kündigungen

Auf Wunsch können wir für Sie weitere Abmeldungen und Kündigungen vornehmen.

Rundfunk und Fernsehen, Kabelanbieter und Pay-TV
Telefon, Mobilfunk- und Internetanbieter
Zeitungen, Zeitschriften und Lieferabonnements
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Fördermitgliedschaften DRK, Malteserhilfsdienst etc.
Sachversicherungen, Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz etc.
Energieversorger, Gas, Strom

Wir benötigen dazu den Namen des jeweiligen Anbieter – Vertragspartner sowie die dazugehörigen Mitgliedsnummern, Teilnehmernummer, Versicherungsnummer, Kundennummern etc.

Dieser Service gilt für ein Jahr. In dieser Zeit können Sie auch jederzeit selbst über unser Formalitäten - Portal online Abmeldungen und Kündigungen vornehmen. Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Portal erhalten Sie von uns.

Anmeldung zum Formalitätenportal

4. Digitaler Nachlass

Auch der digitale Nachlass des Verstorbenen kann bei Bedarf, wenn der Verstorbene Internetnutzer war, ermittelt und sicher geregelt werden, um weiterlaufende Kosten bei Vertragspartnern zu verhindern und ggf. ermittelte Guthaben zu sichern. Die professionelle Erledigung der Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie.

Online Wirkungsbereiche
Soziale Netzwerke, Shops, Handelsplattformen, Zahlungsanbieter, Multimedia-Dienste, Partnerportale, Spiele-Plattformen, Online Lottogesellschaften, u.a.

Was wir nicht für Sie tun können:

Mietwohnung
Eine Wohnung kann von dem Hinterbliebenen innerhalb einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 volle Kalendermonate.

Ebenso muss dem Vermieter gegenüber innerhalb von 30 Tagen erklärt werden, wenn die Wohnung vom Erben übernommen werden soll.

Bankkonten
Besteht für den Hinterbliebenen eine Bankvollmacht über den Tod, hinaus kann dieser unter Vorlage einer Original-Sterbeurkunde über das Konto verfügen. Ein Konto kann 3 Monate als „Nachlasskonto“ weitergeführt werden. Danach muss es aufgelöst werden.

Besteht keine Bankvollmacht, sprechen Sie unter Vorlage der Urkunde mit der Bank, welche Unterlagen ggf. benötigt werden. Wichtig: Immer abwarten, bis die Sterbeurkunde vorliegt.

Erbschein
Ein Erbschein kann direkt beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) oder bei einem Notar Ihrer Wahl beantragt werden (Kosten sind einheitlich geregelt).

Dies ist notwendig, wenn es Vermögenswerte gibt, über die man nicht verfügen kann.
Insbesondere bei Haus- und Grundbesitz, Wertpapieren und wenn keine Kontovollmacht vorliegt.

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