Bestattung Berlin, Bestatter Berlin, Bestattungen Berlin

Bestattungen Berlin         Tel. 030 / 82 00 92 0          10715 Berlin - Wilmersdorf, Berliner Str. 22

Maßnahmen bei Eintritt eines Sterbefalles

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus ein, ist es in der Regel nicht notwendig sofort eine Abholung / Überführung vorzunehmen. (Das Krankenhaus würde Sie gegebenenfalls informieren.)
Benachrichtigen Sie trotzdem baldmöglichst Bestattungen Schuster Berlin, damit wir einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können. Viele Krankenhäuser verlangen bis zur Abholung Verstorbener Gebühren für die Aufbewahrung, die von der Krankenkasse nicht getragen werden.

Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, ist es notwendig, umgehend einen Arzt zu rufen. Dies kann der behandelnde Arzt sein oder auch ein Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (Telefon 116117). Erst wenn der Arzt den Totenschein - Leichenschauschein ausgestellt hat und "natürlichen Tod" bescheinigt, dürfen wir die Abholung vornehmen. Die Überführung aus einer Wohnung hat nach dem Berliner Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden zu erfolgen.

Auch beim Tod in einem Seniorenheim, Pflegeheim oder Hospiz kann es notwendig sein, sofort eine Überführung vorzunehmen, auch in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen. Wir sind jeden Tag rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten über unseren Bereitschaftdienst.

Wird ein Notarzt der Feuerwehr gerufen, kann es sein, dass die Todesursache nicht sofort bescheinigt werden kann. Der Notarzt erstellt einen vorläufigen Bericht und es wird ein Arzt der "KV Kassenärztlichen Vereinigung" gerufen, der dann die sogenannte 1. Leichenschau durchführt. Stellt dieser Arzt einen natürlichen Tod fest, fertigt er die Sterbepapiere aus und Sie können bei uns anrufen, damit wir einen Termin für die Abholung des/der Verstorbenen vereinbaren.

Bereitschaftsdienst für Abholung Verstorbener
Telefon Tag und Nacht 030 / 82 00 92 0

Kann der Bereitschaftsarzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, muss er die Kriminalpolizei benachrichtigen. Die Polizei veranlasst dann die Überführung aus der Wohnung und das Unterstellen, bis die Freigabe zur Bestattung erfolgt. Diese  Abholung wird durch die Gerichtsmedizin oder einen Vertragsbestatter des Bezirksamtes vorgenommen.

Diese Beschlagnahme dauert ca. 3-4 Werktage. Trotzdem sollten Sie zeitnah Kontakt mit Bestattungen Schuster Berlin aufnehmen, damit wir die Abholung vorbereiten können, da ab der Freigabe unnötige Kosten für die Aufbewahrung im Kühlraum  entstehen.

Bei Tod durch Unfall oder auf andere "nicht natürliche" Weise wird die Polizei eingeschaltet. Auch wenn wir nicht sofort tätig werden können, weil der Verstorbene sich in einem Krankenaus, der Pathologie oder Gerichtsmedizin befindet, ist es sinnvoll, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Viele Dinge können bereits besprochen, geregelt und vorbereitet werden, bevor die sogenannte "Freigabe zur Bestattung" erteilt wird und wir die Sterbepapiere von der Polizei erhalten.

Die Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen und die Belastungen führen oft zu Rat- oder Hilflosigkeit der Hinterbliebenen. Suchen Sie das Gespräch mit uns, qualifizierte und berufserfahrene Bestatter werden versuchen, Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Weiter zur Seite Überführungen

Startseite Kontakt Datenschutz Impressum