Skip links

Überführungen

Der Begriff Überführung steht für das Abholen und „Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen“. Unser langjähriger Partner – Bestattungs­fuhrwesen Eschke – überführt fachgerecht, sorgfältig und pietätvoll.
Geschäftsführer

Reinhard Weihmann

Abholung von Verstorbenen

Die Abholung Verstorbener vom Sterbe- oder Auffindungsort wie etwa Wohnung, Seniorenheim, Hospiz, Krankenheim oder Krankenhaus wird professionell von uns durchgeführt. Der Bereitschaftsdienst steht täglich 24 Stunden zur Verfügung, um jederzeit eine Überführung vom Sterbeort in unsere Kühlräume in Berlin Friedenau oder in eine öffentliche Leichenhalle vorzunehmen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist.

Am Standort unseres Partners Eschke besteht die Möglichkeit in der privaten Trauerhalle Frieden´Au eine individuelle Abschiednahme mit Andacht am offenen beziehungsweise geschlossenen Sarg, oder auch mit der Urne, abzuhalten. Der Raum lässt sich nach Wunsch dekorieren und bestuhlen. In einem separaten Aufenthaltsraum arrangieren wir gern ein kleines oder üppigeres Catering für Ihre Trauergäste. Wir richten uns ganz nach ihren Bedürfnissen und ermöglichen auch Feiern am Abend oder am Wochenende.

Urnenversand weltweit

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versenden wir Urnen direkt vom Krematorium zur Beisetzung auf dem Friedhof. Wenn Sie die Urne im Ausland beisetzen möchten, bieten wir einen weltweiten Urnenversand an. Wenn Sie den Wunsch haben, die Urne selbst zu transportieren, ermöglichen wir dies und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.

Internationale Überführung

Die Überführung von Verstorbenen ins Ausland darf ausschließlich von beauftragten und bevollmächtigten Bestattern oder Überführungsunternehmen durchgeführt werden. Diese verwenden spezielle Fahrzeuge, die den DIN-Normen entsprechen. Dies gilt gleichermaßen für Beförderungen auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg.

Nationale Überführung

Überführungen von Verstorbenen innerhalb Deutschlands unterliegen in der Regel keiner besonderen Genehmigung, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Es ist selbstverständlich, dass der Todesfall vor der Beförderung des Verstorbenen ordnungsgemäß beim Standesamt angemeldet werden muss. Während des Transports ist die Bestattungsgenehmigung vom Bestatter mitzuführen. Die jeweils zuständigen Landesverordnungen gelten im Allgemeinen. Bestattungen Schuster kennt diese Bestimmungen und übernimmt auf Wunsch die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt.