Traditionelle Erdbestattung
Für diejenigen, die die Verbundenheit mit der Erde schätzen, bieten wir bei Bestattungen Schuster traditionelle Erdbestattungen an. Dieser Ansatz ermöglicht es, den Verstorbenen in einem Grab zur Ruhe zu setzen und eine dauerhafte Gedenkstätte zu schaffen. Erfahren Sie mehr über unsere einfühlsamen Erdbestattungsdienstleistungen und wie wir Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen können.
Feuerbestattung für eine sanfte Rückkehr
Einige Menschen bevorzugen die Feuerbestattung, um eine sanfte Rückkehr zur Natur zu ermöglichen. Bei Bestattungen Schuster bieten wir einfühlsame Feuerbestattungsdienstleistungen an. Diese Option beinhaltet die Einäscherung des Verstorbenen, wodurch die Asche in einer Urne aufbewahrt oder an einem besonderen Ort verstreut werden kann. Erfahren Sie mehr über unsere Feuerbestattungsoptionen und wie wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen können.
Beratung und Unterstützung
Unser Team von einfühlsamen Fachleuten steht Ihnen bei der Auswahl der richtigen Bestattungsart zur Seite. Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen während dieses schwierigen Prozesses beizustehen. Erfahren Sie mehr über unsere einfühlsamen Bestattungsdienstleistungen und wie wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit unterstützend zur Seite stehen können.
Persönliche Gestaltung und würdige Erinnerung
Bei Bestattungen Schuster glauben wir an die Bedeutung der individuellen Gestaltung von Bestattungen. Egal, ob Sie sich für eine Feuer- oder Erdbestattung entscheiden, wir helfen Ihnen dabei, die Zeremonie und Gedenkfeier nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Die Grundlage für alle weiteren Bestattungsarten außerhalb der herkömmlichen Erdbestattung ist grundsätzlich die Kremierung des Leichnams, wie beispielsweise bei der Seebestattung oder Baumbestattung.
Die Feuerbestattung bietet zahlreiche Varianten, darunter die Urnenbeisetzung, Waldbestattung, Baumbestattung, Seebestattung, Luftbestattung und Diamantbestattung.
In Deutschland besteht die Friedhofspflicht, auch als Friedhofszwang bekannt. Dies ist durch die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer eindeutig geregelt. Die deutsche Rechtsprechung schreibt vor, dass Verstorbene nur auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Dies gilt sowohl für Verstorbene, die im Rahmen einer klassischen Erdbestattung im Sarg beerdigt werden, als auch für die Asche Verstorbener, die bei einer Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt wird. Erfahren Sie mehr über unsere einfühlsamen Bestattungsdienstleistungen und wie wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit unterstützend zur Seite stehen können.