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Internationale Überführungen

Für Ihren geliebten Menschen nur das Beste!

Für Sargüberführungen in das Ausland gelten innerhalb Deutschlands die Bestimmungen des “Berliner Abkommens”. Darin ist geregelt, welche Unterlagen für eine Überführung benötigt werden und wie die Beschaffenheit des Sarges zu sein hat.

Sargüberführungen ins Ausland

Für Sargüberführungen in das Ausland gelten innerhalb Deutschlands die Bestimmungen des “Berliner Abkommens”. Darin ist geregelt, welche Unterlagen für eine Überführung benötigt werden und wie die Beschaffenheit des Sarges zu sein hat. Neben diesen Regelungen sind die Bestimmungen des Ziellandes für die Genehmigung der Überführung zu beachten. Auch wenn nur einige wenige Länder dem “Berliner Abkommen” beigetreten sind, richten sich die meisten Länder nach diesem Abkommen, verlangen jedoch oftmals unterschiedliche, zusätzliche Papiere oder Leistungen. Nicht einmal innerhalb der EU gelten dieselben Richtlinien.

Für alle Begleitpapiere wird eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer verlangt. Manche Konsulate übersetzen und beglaubigen die Unterlagen auch selbst. Sterbeurkunde und Leichenpass sind internationaler Ausfertigung. Für den Fall, dass die Landessprache bei soeben genannten internationalen Formularen nicht vorhanden ist, müssen auch diese Unterlagen übersetzt werden.

Für die von den deutschen Behörden ausgestellten Urkunden und Genehmigungen werden von den meisten Ländern Legalisationen beziehungsweise eine Apostille verlangt. Auch hier werden nicht von allen Ländern die jeweiligen Apostillen anerkannt, sodass auch deren Konsulate eigene Beglaubigungen zusätzlich ausfertigen, ebenso Sterbeurkunden und Genehmigungen für die “Einfuhr” des Sarges.

Wir erledigen alle Formalitäten und besorgen alle Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen und Genehmigungen für die Überführung.

Sarg oder Transportsarg mit Zinkeinsatz sind vorgeschrieben. Dazu werden für einen Flug zusätzlich ein Ausgleichventil und eine neutrale Verpackung benötigt. Zusätzlich kann es sein, dass vom Einfuhrland eine Einbalsamierung des Leichnams vorgeschrieben ist. Wir nehmen, sofern gefordert oder gewünscht, die Einbalsamierung und auch eine kosmetische Versorgung vor und betten den Leichnam gemäß Vorschrift ein. Bei einem Transportsarg muss vor der Beerdigung in einen ortsüblichen Sarg umgebettet werden. Ein Sarg kann nach entfernen der Zinkabdeckung beerdigt werden.

Nicht alle Flughäfen werden direkt von Berlin aus angeflogen und auch nicht mit allen Flugzeugen können Särge transportiert werden. Unser Air-Cargo Partner sucht für uns den jeweils möglichen und preisgünstigsten Flug und erledigt die Buchung und Abfertigung.

Weitere Informationen zur internationalen Überführung

Auch wenn ein Verstorbener vom oder ins Ausland verbracht wird, spricht man von einer Überführung. Diese darf nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Nur beauftragte Bestatter und Überführungsunternehmen dürfen Verstorbene in speziellen Fahrzeugen (DIN 15081) transportieren. Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). Auf dem Landweg erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit dem Bestattungskraftwagen (DIN 71081).  

Oftmals müssen für Überführungen lange Distanzen auf dem Luftweg zurückgelegt werden. Dafür wird der Leichnam in einen Zinksarg gelegt, der wiederum in einen Holzsarg gebettet wird. Abschließend wird beides in einem neutralen Transportbehältnis überführt. Dieses Vorgehen hat mehrere Gründe. Zum einen gewährleistet der Zinksarg, dass auf dem Luftweg kein Unter- oder Überdruck in ihm entsteht. Auf der anderen Seite ermöglicht das neutrale Transportbehältnis die Überführung in Gepäckabteilungen von Passagierflugzeugen. Zudem stellt die neutrale Transportkiste die Diskretion der Überführung sicher. Denn beim Be- und Entladen können Dritte nicht erkennen, dass es sich bei der Fracht um einen Sarg handelt.